Keyword-Advertiser aufgepasst!

Die falsche Wahl des Keywords kann weitreichende Konsequenzen für Advertiser nach sich ziehen. In Österreich wurde nun ein Urteil zum Keyword-Advertising im Zusammenhang mit Google gefällt. Eine Lebenmittelkette kaufte sich das Keyword “Wein & Co” und beworb damit sein Angebot. Doch die Marke “Wein & Co” ist bereits vergeben und nachdem die Lebensmittelkette in den Anzeigen vor dem eigentlichen Markenbesitzer auftauchte wurde vom Markeninhaber geklagt. Heraus kam dabei ein Urteil, welches Advertisern und Google nicht gerade schmecken dürfte.

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Weltfremdes Urteil aus Karlsruhe

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Gestern bestätigte das Bundesverfassungsgericht die geltende Regelung wonach die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten für eine künstliche Befruchtung nur für Ehepaare zur Hälfte übernehmen. In dem Urteil heißt es das die Ehe den Bedürfnissen des Kindes besser gerecht werde. Wie bitte? Kinder sollen in einer Ehe besser aufwachsen als in ehelosen Lebensgemeinschaften? Wie die Richter zu dieser Auffassung kommen ist mir schleierhaft und nicht nachvollziehbar. Seit wann interessieren sich Kinder für Formalien, sie brauchen Liebe und Geborgenheit. Diese Kriterien sind aber nicht an die Ehe gekoppelt und genauso gut durch ehelose Lebensgemeinschaften gegeben.

Alle sind der Meinung das die Frauen wieder mehr Kinder bekommen sollten. Die große Koalition versucht die Situation für die Kinderbetreuung zu verbessern um berufstätigen Eltern die Entscheidung für ein Kind zu erleichtern. Und da kommt dieses lebensfremde Urteil aus Karlsruhe. Ein Schlag ins Gesicht für Paare die sich ein Kind wünschen und keins bekommen können. Das Bundesgesundheitsministerium begrüße das Urteil und stellte auch gleich fest, das sie an der jetzigen Praxis nichts ändern möchte.

Jetzt ist die Politik und die Krankenkassen gefragt die Regeln für die künstliche Befruchtung zu ändern, ansonsten sind die Rufe nach mehr Kindern in Deutschland nur Lippenbekenntnisse.