Wirksamer Schutz vor Abzockerei im Internet

Zum 1. August dieses Jahres ist ein neues Gesetzt zum Schutz von Verbrauchern vor Kostenfallen im Internet in Kraft getreten. Dem Willen des Gesetzgebers nach müssen Anbieter von kostenpflichtigen Angeboten nun deutlich und unmissverständlich auf die Zahlungsverpflichtung hinweisen. Seiner Verpflichtung kommt der Anbieter dadurch nach, dass er die Zahlungsverpflichtung mit einem Klick auf einen Button verknüpft, der mit Worten wie “kostenpflichtig” gekennzeichneten ist. Nach den vielen Prozessen der vergangenen Jahren zu versteckten Kostenfallen ist dies die logisch konsequente Reaktion des Gesetzgebers. Weitere Informationen finden Sie unter anderem in diesem Beitrag.
Keyword-Advertiser aufgepasst!
Die falsche Wahl des Keywords kann weitreichende Konsequenzen für Advertiser nach sich ziehen. In Österreich wurde nun ein Urteil zum Keyword-Advertising im Zusammenhang mit Google gefällt. Eine Lebenmittelkette kaufte sich das Keyword “Wein & Co” und beworb damit sein Angebot. Doch die Marke “Wein & Co” ist bereits vergeben und nachdem die Lebensmittelkette in den Anzeigen vor dem eigentlichen Markenbesitzer auftauchte wurde vom Markeninhaber geklagt. Heraus kam dabei ein Urteil, welches Advertisern und Google nicht gerade schmecken dürfte.
YouTube auf 1 Mrd. Dollar Schadensersatz verklagt
Es war ja nur eine Frage der Zeit bis die erste große Schadensersatzklage gegen Youtube eingereicht wird. Dies ist jetzt von Viacom geschehen. Man wirft Youtube vor gegen Copyright-Gesetze zu verstoßen. Google, welches Youtube im letzten Jahr für 1,65 Milliarden US-Dollar gekauft hat, dürfte das aber nicht aus der Ruhe bringen. Die Kriegskassen sind bestimmt prall gefüllt, da Klagen gegen Urheberrechtsverletzungen zu erwarten waren bzw. sind. Im letzten Jahr hatte schon die GEMA gegen Youtube geklagt. Da bin ich aber mal gespannt wie das ausgeht.
social networks – Zugangbeschränkungen für Jugendliche
Einige Bundesstaaten wollen den Zugang zu sozialen Netzen sogenannten social networks wie z.B. mySpace beschränken. Jugendliche unter 18 Jahren sollen demnach nur noch mit der Erlaubnis ihrer Eltern Zugang zu den social networks haben. Hintergrund für den Vorstoß sind Übergriffe pädophiler Männer die sich mit falschen Angeben zu ihrer Person in den social networks registrieren und so sich das Vertrauen der Jugendlichen erschleichen.
via: heise

